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   LAG Köln, 02.02.2018 - 9 TaBV 34/17   

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https://dejure.org/2018,1740
LAG Köln, 02.02.2018 - 9 TaBV 34/17 (https://dejure.org/2018,1740)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.02.2018 - 9 TaBV 34/17 (https://dejure.org/2018,1740)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. Februar 2018 - 9 TaBV 34/17 (https://dejure.org/2018,1740)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit und zur Personaleinsatzgestaltungf; Unterlassungs- und Durchführungsanspruch; Bestimmtheit der Anträge

  • IWW

    § 3 Abs. 2 MTV, § 23 Abs. 3 BetrVG, § ... 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG, § 77 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 3 Nr. 1 MTV, § 3 MTV, § 3 Nr. 2 MTV, § 3 Nr. 2 Satz 1 MTV, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 3 Nr. 4.1 Satz 1 MTV, § 890 Abs. 2 ZPO, § 87 BetrVG, § 890 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 23 Abs. 3 Satz 5 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtstellung des Betriebsrats bei Überschreitung der betriebsüblichen Arbeitszeit von Führungskräften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3
    Rechtstellung des Betriebsrats bei Überschreitung der betriebsüblichen Arbeitszeit von Führungskräften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann auch bei Überstunden von Führungskräften ein Mitbestimmungsrecht haben

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Arbeitszeitregelungen für Führungskräfte sind bindend

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat schützt Führungskräfte bei Arbeitszeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Köln, 02.02.2018 - 9 TaBV 34/17
    Ob er die titulierte Verpflichtung erfüllt hat, ist dann erforderlichenfalls im Vollstreckungsverfahren zu prüfen (BAG, Beschluss vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 -, BAGE 110, 252-276, Rn. 94).

    Diese Situation ist vergleichbar mit der Einwirkungspflicht der Tarifvertragsparteien, die ihren Einfluss zur Durchführung und Aufrechterhaltung der Tarifverträge gegenüber ihren Mitgliedern einsetzen müssen (BAG, Beschluss vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 -, BAGE 110, 252-276, Rn. 94; zur Einwirkungsklage etwa BAG, Urteil vom 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 -, Rn. 18, juris).

    Auf ein Verschulden kommt es nicht an (BAG, Beschluss vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 -, BAGE 110, 252-276, Rn. 135; BAG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 -, Rn. 39, juris).

    Das demgemäß angedrohte Ordnungsgeld erscheint mit 500, 00 EUR für jeden Fall des Verstoßes gegen die Unterlassungspflicht angemessen und notwendig und hält sich in dem durch § 890 Abs. 1 Satz 2 ZPO und durch § 23 Abs. 3 Satz 5 BetrVG (dazu BAG, Beschluss vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 -, BAGE 110, 252-276, Rn. 138) gezogenen Rahmen.

  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus LAG Köln, 02.02.2018 - 9 TaBV 34/17
    Denn ein allgemeiner Unterlassungsanspruch wegen Verletzung von Mitbestimmungsrechten nach § 87 BetrVG setzt nur die Gefahr der Wiederholung voraus, für die eine tatsächliche Vermutung besteht (BAG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 -, Rn. 34, juris).

    Auf ein Verschulden kommt es nicht an (BAG, Beschluss vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 -, BAGE 110, 252-276, Rn. 135; BAG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 -, Rn. 39, juris).

  • ArbG Köln, 08.02.2017 - 2 BV 387/15
    Auszug aus LAG Köln, 02.02.2018 - 9 TaBV 34/17
    Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 08.02.2017 - 2 BV 387/15 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert.

    Der Betriebsrat beantragt, 1. den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 08.02.2017, 2 BV 387/15, abzuändern;.

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 14/05

    Mitbestimmung bei vorübergehender Änderung des Schichtplans

    Auszug aus LAG Köln, 02.02.2018 - 9 TaBV 34/17
    Der Betriebsrat hat deshalb mitzubestimmen, in welchem Umfang bei welchen Arbeitnehmern die Verkürzung der Arbeitszeit stattfinden soll (BAG, Beschluss vom 03. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 -, Rn. 18, juris).
  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 552/04

    Einwirkungspflicht von Arbeitgeber-Spitzenorganisationen auf ihre regionalen

    Auszug aus LAG Köln, 02.02.2018 - 9 TaBV 34/17
    Diese Situation ist vergleichbar mit der Einwirkungspflicht der Tarifvertragsparteien, die ihren Einfluss zur Durchführung und Aufrechterhaltung der Tarifverträge gegenüber ihren Mitgliedern einsetzen müssen (BAG, Beschluss vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 -, BAGE 110, 252-276, Rn. 94; zur Einwirkungsklage etwa BAG, Urteil vom 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 -, Rn. 18, juris).
  • LAG Hessen, 09.10.1997 - 5 TaBV 8/97

    Arbeitszeit: Durchführungsverpflichtung einer Gleitzeitvereinbarung

    Auszug aus LAG Köln, 02.02.2018 - 9 TaBV 34/17
    Er macht, soweit die Arbeitgeberin wöchentliche Arbeitszeiten ihrer Führungskräfte von mehr als 37, 5 Stunden und Arbeitsleistungen an sechs Tagen/Woche entgegennimmt, sowohl Verstöße gegen seine Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG als auch einen Durchführungsanspruch aus der 2008 abgeschlossenen Betriebsvereinbarung geltend (zum Unterlassungsanspruch und zur Bestimmtheit des Unterlassungsantrags Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 09. Oktober 1997 - 5 TaBV 8/97 -, Rn. 74, juris).
  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 469/91

    Tarifvertrag: Klage auf Einwirkung zur Durchführung

    Auszug aus LAG Köln, 02.02.2018 - 9 TaBV 34/17
    Im Prozessrecht ist es demgemäß keine Seltenheit, dass der Schuldner zu einer Handlung verurteilt wird, deren Einzelheiten er selbst bestimmen kann (BAG, Urteil vom 29. April 1992 - 4 AZR 469/91 -, Rn. 15, 16, juris).
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Rechtsprechung
   LAG München, 11.08.2017 - 9 Ta BV 34/17   

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https://dejure.org/2017,34363
LAG München, 11.08.2017 - 9 Ta BV 34/17 (https://dejure.org/2017,34363)
LAG München, Entscheidung vom 11.08.2017 - 9 Ta BV 34/17 (https://dejure.org/2017,34363)
LAG München, Entscheidung vom 11. August 2017 - 9 Ta BV 34/17 (https://dejure.org/2017,34363)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch bei Aktienoptionen von Konzernmutter

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16

    Beteiligungs- und Informationsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der

    Auszug aus LAG München, 11.08.2017 - 9 TaBV 34/17
    Wird der Mitbestimmungsgegenstand durch diese inhaltlich und abschließend geregelt, fehlt es an einer Ausgestaltungsmöglichkeit durch die Betriebsparteien (LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16, Rn. 35).

    In einem solchen Fall scheidet ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus (vgl. auch LAG Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 19 TaBV 3/16, Rn. 34; LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16, Rn. 35).

    Maßgeblich ist nicht wer "behandelt", solange ein Bezug zum Arbeitsverhältnis besteht (vgl. ausführlich LAG Baden-Württemberg, 17.01.2017, Rn. 37 ff., LAG Bremen, 27.07.2016 -3 TaBV 2/16, Rn. 46; LAG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 19 TaBV 7/13, Rn. 39).

    Die Grundsätze, nach denen die amerikanische Muttergesellschaft der Arbeitgeberin die Mitarbeiterbeteiligungen zuteilt, gehören nicht zu den Grundsätzen von Recht und Billigkeit i.S.d. § 75 Abs. 1 BetrVG (a.A. LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16, Rn. 41).

    Soweit diese Entscheidung von Urteil des LAG Bremen (27.07.2016 - 3 TaBV 2/16) abweicht, war nach § 92 Abs. 2 Ziff. 2 ArbGG die Rechtsbeschwerde zuzulassen.

  • LAG Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 19 TaBV 3/16

    Zuteilung von Aktienoptionen und Nachzugsaktien - Auskunftsanspruch des

    Auszug aus LAG München, 11.08.2017 - 9 TaBV 34/17
    Es kann hier dahinstehen, ob ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bereits deshalb ausscheidet, weil bei einer Aktienoption, über deren Zuteilung allein die Konzernmutter entscheidet, eine betriebliche Lohngestaltung nicht gegeben ist (so LAG Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 19 TaBV 3/16, Rn. 34; Annuß/Lembke, BB 2003, 2230, 2231; GK/Wiese, BetrVG, § 87, Rn. 823) oder ob in Fällen, in denen der Vertragsarbeitgeberin Vorschlagsrechte mit eigenem Gestaltungsspielraum eröffnet werden, in der Wahrnehmung derartiger Vorschlagsrechte nicht auch ein Form betrieblicher Lohngestaltung liegt.

    In einem solchen Fall scheidet ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus (vgl. auch LAG Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 19 TaBV 3/16, Rn. 34; LAG Bremen, 27.07.2016 - 3 TaBV 2/16, Rn. 35).

    Wenn der Betriebsrat weiß, welche Mitarbeiter für welchen Zeitraum wie viele Mitarbeiterbeteiligungen zugeteilt erhielten, kann er prüfen, ob die Grundsätze von Recht und Billigkeit verletzt wurden, z.B. bestehende Betriebsvereinbarungen nicht beachtet, einzelvertragliche Ansprüche nicht erfüllt wurden oder bestimmte Arbeitnehmergruppen benachteiligt werden (so auch LAG Baden-Württemberg, 17.07.2017 -19 TaBV 3/16, Rn. 47).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 19 TaBV 7/13
    Auszug aus LAG München, 11.08.2017 - 9 TaBV 34/17
    Maßgeblich ist nicht wer "behandelt", solange ein Bezug zum Arbeitsverhältnis besteht (vgl. ausführlich LAG Baden-Württemberg, 17.01.2017, Rn. 37 ff., LAG Bremen, 27.07.2016 -3 TaBV 2/16, Rn. 46; LAG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 19 TaBV 7/13, Rn. 39).

    Es wurden im Betrieb, anders als im insoweit nicht vergleichbaren vom LAG Baden-Württemberg entschiedenen Fall (LAG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 19 TaBV 7/13), keine Verteilungsgrundsätze im Betrieb bekannt gegeben, so dass die Verteilungsgrundsätze der Konzernmutter auch nicht als Gesamtzusage oder im Wege des Vertrauensschutzes zum Inhalt der arbeitsvertraglichen Pflichten und damit Teil der im Betrieb geltenden Rechtsordnung geworden sein können.

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Auszug aus LAG München, 11.08.2017 - 9 TaBV 34/17
    Hieraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (vgl. BAG, 7. Feb ruar 2012 - 1 ABR 46/10, Rn. 7; BAG, 19. Februar 2008 - 1 ABR 84/06 - Rn. 15).

    Hieraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (BAG, 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10, Rn. 7).

  • BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 112/09

    Betriebsrat - variables Entgelt - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Auszug aus LAG München, 11.08.2017 - 9 TaBV 34/17
    Mit dieser Verpflichtung geht ein entsprechender Anspruch des Betriebsrats einher, soweit die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (BAG, 15. März 2011 - 1 ABR 112/09 - Rn. 23).

    Mit dieser Verpflichtung geht ein entsprechender Anspruch des Betriebsrats einher, soweit die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (BAG, 15. März 2011 - 1 ABR 112/09 - Rn. 23).

  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

    Auszug aus LAG München, 11.08.2017 - 9 TaBV 34/17
    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Konzern besteht allenfalls dann, wenn vom herrschenden Unternehmen ausgehend bestimmte Leistungen üblicherweise konzernweit erbracht werden und auf den Fortbestand dieser Übung ein schützenswertes Vertrauen für die Arbeitnehmer der Konzernunternehmen entstanden ist (BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08 (A), Rn. 78, m.w.N.).
  • BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 6/15

    Mitbestimmungsrecht bei der Anrechnung einer zweistufigen Tariferhöhung

    Auszug aus LAG München, 11.08.2017 - 9 TaBV 34/17
    Die Abhängigkeit des Mitbestimmungsrechts vom Bestehen eine Gestaltungsspielraums gilt nicht nur, wenn ein Gestaltungsspielraum infolge abschließender rechtlicher Regelungen ausscheidet, sondern auch dann, wenn er schlicht faktisch, ggf. auch infolge einer be stimmten unternehmerischen Entscheidung nicht gegeben ist, wie z.B. die Rechtsprechung zur Anrechnung von Tariferhöhungen zeigt (vgl. BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 6/15, Rn. 16; BAG, Urteil vom 10. März 2009 - 1 AZR 55/08 -, BAGE 129, 371-378, Rn. 17).
  • BAG, 10.03.2009 - 1 AZR 55/08

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei zeitlich gestaffelter Anrechnung von

    Auszug aus LAG München, 11.08.2017 - 9 TaBV 34/17
    Die Abhängigkeit des Mitbestimmungsrechts vom Bestehen eine Gestaltungsspielraums gilt nicht nur, wenn ein Gestaltungsspielraum infolge abschließender rechtlicher Regelungen ausscheidet, sondern auch dann, wenn er schlicht faktisch, ggf. auch infolge einer be stimmten unternehmerischen Entscheidung nicht gegeben ist, wie z.B. die Rechtsprechung zur Anrechnung von Tariferhöhungen zeigt (vgl. BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 6/15, Rn. 16; BAG, Urteil vom 10. März 2009 - 1 AZR 55/08 -, BAGE 129, 371-378, Rn. 17).
  • BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 76/09

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG München, 11.08.2017 - 9 TaBV 34/17
    Der Inhalt oder der Umfang von Beteiligungsrechten können im Beschlussverfahren losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme, für die ein Beteiligungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 76/09, Rn. 18).
  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Auszug aus LAG München, 11.08.2017 - 9 TaBV 34/17
    Verbleibt dem Arbeitgeber dagegen trotz der gesetzlichen Regelung ein Gestaltungsspielraum, ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats insoweit eröffnet (BAG, 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 -, BAGE 140, 343-349, Rn. 22; 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - Rn. 72, BAGE 127, 146).
  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt

  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 22/10

    Betriebsrat - Zuständigkeit - Unterrichtung - Online-Zugriff

  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 84/06

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats

  • LAG Nürnberg, 21.06.2021 - 1 TaBV 11/21

    Einigungsstelle - Konzernstruktur - Konzernbetriebsrat

    Vorliegend habe - anders als im vom LAG München (11.08.2017, 9 TaBV 34/17) entschiedenen Sachverhalt - auch nicht die Muttergesellschaft selbst vertragliche Beziehungen zu den begünstigten Arbeitnehmern gehabt.
  • ArbG Nürnberg, 23.04.2021 - 8 BV 24/21

    Einigungsstelle - Corona Sonderzahlung

    Auch die Konstellation, über die das LAG München mit Beschluss vom 11.08.2017 (9 TaBV 34/17) entschieden hat, ist aus Sicht des Gerichts mit der vorliegenden Konstellation gerade nicht vergleichbar.
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